Keine Maut für Schwerbehinderte

Wer aus gesundheitlichen Gründen von der Kfz-Steuer befreit ist, zahlt auch keine Maut.

Die Infrastrukturabgabe (von böswilligen Menschen zumeist als „Pkw-Maut“ bezeichnet) soll unter anderem nicht erhoben werden für Kraftfahrzeuge, die auf Personen zugelassen sind, welche aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen von der Kfz-Steuer befreit sind. Dies betrifft z.B. Personen mit den Merkzeichen „H“, „BL“ oder „aG“ in ihrem Behindertenausweis.

Bekanntlich hat der Bundestag das Infrastrukturabgabengesetz im März beschlossen. Allerdings ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. So muss etwa der Bundesrat noch Stellung nehmen.

Die Befreiung liest sich im Gesetzentwurf so:

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 Infrastrukturabgabengesetz ist die Maut nicht zu entrichten für …

„Kraftfahrzeuge, die für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder des Artikels 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 989)

a) mit dem Merkzeichen „H“, „BI“ oder „aG“ nachweisen, dass sie hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind oder

b) mit orangefarbenem Flächenaufdruck nachweisen, dass sie die Voraussetzungen des § 145 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erfüllen.

 

Darauf hat mich Sibylle Pfeiffer, Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 173 (Lahn-Dill-Kreis) hingewiesen. Besten Dank dafür!